Alkoholkonsum und Elektrofahrräder im Straßenverkehr

Ein Elektrofahrrad, welches am Autobahnpolizeirevier in der Jagdschänkenstraße in Richtung Oberfrohnaer Straße vorbeifuhr, fiel Polizisten auf, da der Fahrer (44) augenscheinlich ohne in die Pedale zu treten bergauf fuhr. Die Beamten folgten dem Radfahrer, hielten diesen an und unterzogen ihn einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei bemerkten sie Alkoholgeruch bei dem 44-Jährigen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 Promille. Zudem stellten die Polizisten fest, dass an dem Fahrrad ein elektrischer Hilfsmotor angebracht war, der Mann jedoch einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsvertrag dafür nicht vorweisen konnte. Für den
44-jährigen Deutschen folgten eine Blutentnahme sowie Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Das Fahrzeug wurde zur Überprüfung sichergestellt, ob es sich dabei gegebenenfalls schon um ein Mofa handelt, wofür wiederum der
44-Jährige eine Mofa-Prüfbescheinigung bräuchte und das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis.