Falsches Gewinnversprechen aufgeflogen
Foto: Symbolbild für Falsches Gewinnversprechen aufgeflogen / Foto: Mohamed_hassan
Eine Seniorin (72) erhielt am gestrigen Nachmittag einen Anruf von einer unbekannten Frau, die ihr mitteilte, sie hätte 38.500 Euro im Lotto gewonnen. Die Auszahlung des Gewinnes sollte noch am gleichen Tag per Kurier erfolgen. Für vermeintliche Transportkosten sollte die 72-Jährige hingegen selbst aufkommen und diese in Form von Gutscheinkarten in Höhe von 1.500 Euro begleichen. Während sich die 72-Jährige auf den Weg machte, um diese zu erwerben, verständigte ein Angehöriger die Polizei, da er einen Betrugsversuch befürchtete. Beamten des Polizeirevieres Chemnitz-Südwest war es daher rechtzeitig gelungen, die Seniorin zu warnen, bevor sie die entsprechenden Gutscheincodes an die Betrüger übermitteln konnte. Ein Vermögensschaden ist daher nicht eingetreten. Die Polizei rät: Schenken Sie telefonischen Gewinnversprechungen keinen Glauben – insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist! Leisten Sie keinerlei Vorauszahlungen auf versprochene Gewinne – ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals von einer Vorauszahlung abhängig machen! Geben Sie niemals die Codes von Gutscheinkarten weiter! Allein der Code ist ausreichend, um den Geldwert einzulösen!