Angebliche Erbschaft – Frau sollte 1.700 Euro Gebühr zahlen
Foto: Symbolbild für Angebliche Erbschaft – Frau sollte 1.700 Euro Gebühr zahlen / Foto: stevepb
Angebliche Sparkassenmitarbeiter haben versucht eine Frau (80) um 1.700 Euro zu betrügen. Sie riefen die Seniorin an und behaupteten, dass sie 41.000 Euro aus einer Erbschaft bekommen würde. Um an das Geld zu gelangen, wären Anwaltskosten in Höhe von 1.700 Euro nötig. Die Täter forderten die 80-Jährige auf, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überwiesen, was diese aber ablehnte. Daraufhin sollte sie die Summe an eine Geldbotin am Wiener Platz übergeben. Die Frau wurde daraufhin stutzig und rief eine Angehörige an. Diese wies sie auf die Betrugsmasche hin.