Unberechtigter Gebrauch von Blaulicht im Straßenverkehr

Ein Pkw-Fahrer nutzte unberechtigterweise Blaulicht.
Ein 20-jähriger Deutscher rüstete seinen Pkw mit einem Blaulicht aus. Mit diesem befuhr er dann einen öffentlichen Parkplatz. Eine Berechtigung konnte er nicht vorweisen. Er muss sich nun wegen Amtsanmaßung verantworten.