Polizei

Polizeikontrolle endet in Flucht und Drogenfunden

Polizeikontrolle endet in Flucht und Drogenfunden Foto: Symbolbild für Polizeikontrolle endet in Flucht und Drogenfunden / Foto: staboslaw

In der Lessingstraße wollten Polizisten gestern Nachmittag den Fahrer (46) eines Pkw Ford einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Auf Anhaltesignale der Beamten reagierte der Ford-Fahrer jedoch nicht und gab Gas. Er versuchte sich der Kontrolle zu entziehen, indem er die Hainstraße in Richtung Philippstraße befuhr und dabei ein vorausfahrendes Fahrzeug überholte. Im Anschluss daran flüchtete er über die Reinhardtstraße, weiterführend auf den Lessingplatz bis in die Uhlandstraße. Die Verfolgungsfahrt führte weiter über die Gießerstraße, anschließend über die Markusstraße auf den Theodor-Körner-Platz in die Martinstraße. Letztlich endete die Flucht in der Fußgängerzone in der Sonnenstraße, wo mehrere Personen aufgrund des pflichtwidrigen Fahrverhaltens lediglich durch Sprünge zur Seite eine Kollision mit dem Fahrzeug vermeiden konnten. Dort verließ der Fahrer den Pkw und flüchtete zu Fuß weiter in Richtung Jakobstraße, wo er in der Folge durch Einsatzkräfte gestellt wurde.

Der Grund der Flucht wurde schnell klar – der Mann ist nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins. Des Weiteren fanden die Beamten bei ihm ein Cliptütchen mit einer geringen Menge Crystal. Ein mit dem

46-Jährigen durchgeführter Drogenvortest reagierte zudem positiv auf Amphetamine. Die anschließende Durchsuchung des Fluchtfahrzeuges brachte des Weiteren zwei griffbereite Messer, ein illegales Reizstoffsprühgerät sowie einen Winkelschleifer zutage, welcher mutmaßlich aus einer Diebstahlshandlung stammte. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher. Ein zuständiger Eilrichter ordnete die Einziehung des Ford an, woraufhin das Fahrzeug vor Ort abgeschleppt wurde. Für den ukrainischen Tatverdächtigen folgten neben einer Blutentnahme auch Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotener Kraftfahrzeugrennen sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz.

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