Kontrolle von 17-Jährigem wegen verbotener Böller

Streifenbeamte haben Mittwochnachmittag nach einem Bürgerhinweis am Badepark in Bad Muskau einen 17-Jährigen kontrolliert und bei diesem verbotene Böller festgestellt. Die Sicherstellung der pyrotechnischen Erzeugnisse und Fertigung der Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz waren die Folgen.