Sexuelle Belästigung am Hauptbahnhof
Foto: Symbolbild für Sexuelle Belästigung am Hauptbahnhof / Foto: shpoks
Die Polizei kam am gestrigen Abend wegen einer sexuellen Belästigung zum Nachteil einer 20-jährigen Frau zum Einsatz. Am späten Nachmittag wurde die 20-Jährige vor dem Hauptbahnhofsgebäude in der Bahnhofstraße von einem ihr unbekannten Mann angesprochen und nach einer Zigarette gefragt. Als sie dies verneinte, wurde der Mann zunehmend aufdringlicher und streichelte die junge Frau gegen ihren Willen im Gesicht. Nachdem sie ihn aufforderte, dies zu unterlassen, konnte sie sich im Bahnhofsgelände in Sicherheit bringen. Etwa eine Stunde später, gegen 17:45 Uhr, verließ die junge Frau erneut den Hauptbahnhof und traf abermals auf den Mann. Dieser versuchte die Geschädigte wiederholt im Gesicht zu berühren, was sie durch eine Abwehrbewegung verhindern konnte. Im Anschluss daran griff sich der Mann in seinen Schritt – an sein bedecktes Geschlechtsteil und suggerierte der Frau offenbar sexuelles Interesse. Daraufhin verständigte sie Beamte der Bundespolizei. Diese konnten den Tatverdächtigen (34/gambischer Staatsbürger) in der Folge stellen. Hinzugerufene Beamte des Polizeireviers Chemnitz-Nordost sprachen dem 34-Jährigen anschließend einen Platzverweis aus. Diesem kam er trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Beamten nicht nach, woraufhin sich die Polizisten entschlossen, den Gambier in Gewahrsam zu nehmen. Bei der Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme wehrte sich der 34-Jährige, sodass es zu einer Widerstandshandlung kam, bei welcher sich ein Beamter (35) leicht verletzte, jedoch dienstfähig blieb. Die Gewahrsamszellen durfte der Tatverdächtige in der Nacht zu Dienstag verlassen. Im Zuge der Ermittlungen wurde zudem bekannt, dass der 34-Jährige bereits gestern früh im Bahnhofsgelände strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Diesbezüglich erstattete die Bundespolizei Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Neben den genannten Delikten aus den Morgenstunden muss sich der gambische Staatsbürger zudem wegen sexueller Belästigung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.