Polizei

30-Jähriger trat mehrfach polizeilich in Erscheinung

30-Jähriger trat mehrfach polizeilich in Erscheinung Foto: Symbolbild für 30-Jähriger trat mehrfach polizeilich in Erscheinung / Foto: cocoparisienne
Mehrfach mussten Polizisten vergangene Nacht in die Limbacher Straße ausrücken. Es kam dabei zu mehreren Anzeigen als auch zu Fest- bzw. Ingewahrsamnahmen. Zunächst wurde die Polizei wegen ruhestörenden Lärms gerufen, denn laut einem Anrufer sollen vor einem Wohnhaus mehrere Personen herumschreien und lärmen. Polizisten trafen dort auf drei Männer (22, 28, 30), die entsprechend belehrt und zur Ruhe ermahnt wurden. Bei der Kontrolle kam auch zutage, dass gegen den 28-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Weil der tunesische Staatsangehörige eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er noch in der Nacht in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gut eine Stunde später kamen erneut Polizisten in der Limbacher Straße zum Einsatz. Unweit des ersten Einsatzortes waren zwei Männer in eine körperliche Auseinandersetzung geraten, darunter der bereits zuvor kontrollierte 30-Jährige (tunesischer Staatsangehöriger). Er steht im Verdacht, einen 33-jährigen Landsmann geschlagen und leicht verletzt zu haben. Auch der 30-Jährige erlitt bei der Auseinandersetzung leichte Verletzungen. Eine ärztliche Behandlung lehnten die Beteiligten ab. Die Polizisten trennten die Streithähne und nahmen eine Anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung auf. Doch es sollte nicht der letzte Einsatz dort geblieben sein. Kurze Zeit später mussten die Beamten erneut anrücken, weil die beiden Tunesier nochmals aufeinander losgegangen waren. Im neuerlichen Fall soll der Jüngere den Älteren gewürgt haben. Im weiteren Verlauf haben sich die Beteiligten außerdem gegenseitig gebissen. Die Behandlung durch einen angeforderten Rettungsdienst lehnten die beiden Männer erneut ab. Die Polizisten nahmen den alkoholisierten 30-Jährigen nunmehr zur Unterbindung weiterer Straftaten bis in die Freitagvormittagsstunden in Gewahrsam. Weitere Anzeigen zu den neuerlichen wechselseitigen Körperverletzungsdelikten wurde erstattet.
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