Polizei

Ladendiebstahl mit Waffen und Drogen in Einkaufsmarkt

Ladendiebstahl mit Waffen und Drogen in Einkaufsmarkt Foto: Symbolbild für Ladendiebstahl mit Waffen und Drogen in Einkaufsmarkt / Foto: Hannovermakler

Drei Männer (18, 35, 39/lettische Staatsangehörige) waren am Donnerstagmittag bei einem Ladendiebstahl auf frischer Tat gestellt worden. Für einen des Trios endete der Tag in einer Justizvollzugsanstalt. Ein Zweiter wird heute einem Richter vorgeführt.

Ein Ladendetektiv eines Einkaufsmarktes in der Neefestraße hatte die lettischen Staatsbürger dabei beobachtet, wie sie gemeinschaftlich Angelzubehör, ein Ladekabel sowie eine Multifunktionszange im Gesamtwert von rund 35 Euro entwendeten. Einer der mutmaßlichen Langfinger hatte im Zuge dessen eine Angestellte des Geschäftes in ein Gespräch verwickelt. Als zwei der Beteiligten den Kassenbereich ohne vorherige Bezahlung der Waren verließen, sprach der Ladendetektiv diese und anschließend auch deren Komplizen an und verständigte die Polizei. Die alarmierten Beamten des Einsatzzuges der Inspektion Zentrale Dienste (IZD) fanden bei dem 18-Jährigen ein Cuttermesser, ein weiteres verbotenes Messer sowie eine geringe Menge Crystal. Bei seinem 35-jährigen Komplizen fanden die Polizisten die Multifunktionszange, ein Taschenmesser sowie auch eine geringe Menge Crystal. Das restliche Diebesgut konnten die Beamten letztlich bei dem 39-Jährigen finden. Die Drogen, die Messer sowie die entwendeten Waren stellten die Einsatzkräfte sicher. Das Trio wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen auf ein Revier gebracht, welches der Heranwachsende im Anschluss daran wieder verlassen durfte. Im Folgenden wurde zudem bekannt, dass gegen den 39-Jährigen ein offener Haftbefehl wegen einer unbeglichenen Geldstrafe vorlag. Da er diese nicht bezahlen konnte, folgte für ihn die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Der 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen und soll heute einem Richter am zuständigen Amtsgericht vorgeführt werden. Die Ermittlungen gegen die lettischen Staatsbürger wegen Diebstahls mit Waffen laufen indes. Des Weiteren muss sich der Jüngste des Trios wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gemeinsam mit seinem 35-jährigen Tatbeteiligten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

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