Alkoholisiertes Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Moped

Der Mann war alkoholisiert und besaß keine Fahrerlaubnis, sein Moped war nicht zugelassen.
Während einer Streifenfahrt fiel Beamten des Polizeireviers Glauchau Sonntagmittag auf der Waldenburger Straße ein Kleinkraftrad auf, dessen Fahrer keinen Helm trug. Als der Fahrer den Streifenwagen sah, versuchte er zu flüchten, konnte aber noch auf derselben Straße gestellt werden. Bei der Nachfahrt hatten die Beamten bereits festgestellt, dass kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der 51-jährige, deutsche Fahrer besaß zudem keine Fahrerlaubnis und war mit 0,62 Promille alkoholisiert. Die Polizisten fertigten daraufhin mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.