Polizei

Verfolgungsfahrt endete für 37-Jährigen in JVA

Verfolgungsfahrt endete für 37-Jährigen in JVA Foto: Symbolbild für Verfolgungsfahrt endete für 37-Jährigen in JVA / Foto: bayern-reporter_com
Beamte des Polizeireviers Stollberg stellten gestern Vormittag einen 37-Jährigen nach einer Verfolgungsjagd und verbrachten ihn in eine Justizvollzuganstalt. Die Polizisten wollten den 37-jährigen Fahrer eines Pkw Volvo am gestrigen Tag in der Ortslage Lugau einer Verkehrskontrolle unterziehen. Dieser entzog sich er sich, indem er Gas gab. Dabei raste der Flüchtige mit dem Pkw mit Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h über die Chemnitzer Straße in Niederwürschnitz in Richtung Niederdorf. Der 37-Jährige überholte verkehrswidrig und rücksichtslos andere Verkehrsteilnehmer, zwang einen Biker im Gegenverkehr zum Ausweichen und überfuhr zwei Ampeln bei rotem Signal. Anschließend stoppte er den Volvo im Hinterhof eines Grundstückes in der Chemnitzer Straße und flüchtete zunächst zu Fuß offenbar in ein angrenzendes Maisfeld. Das Fahrzeug kollidierte aufgrund fehlender Sicherung mit einer dort befindlichen Hauswand. Im Zuge sofortiger Fahndungsmaßnahmen kamen zur Absuche nach dem Tatverdächtigen neben mehreren Streifenwagenbesatzungen auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Der 37-Jährige konnte letztlich durch die Einsatzkräfte im Keller eines Wohnhauses in der Chemnitzer Straße gestellt werden. Ein mit dem Gestellten durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamine. Bei der Durchsuchung des 37-Jährigen und des genutzten Pkw fanden die Beamten u. a. mehrere tausend Euro Bargeld, etwa 6 Gramm Crystal sowie ca. 1 Gramm Cannabis und ein Messer und stellten die Gegenstände sicher. Im weiteren Verlauf wurde zudem bekannt, dass der mutmaßliche Täter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen den deutschen Staatsangehörigen wird wegen Verbotener Fahrzeugrennen in Tateinheit mit Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Hausfriedensbruchs ermittelt. Doch damit nicht genug – gegen den Deutschen lagen auch zwei Haftbefehle vor. Für ihn folgte die anschließende Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
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