Polizei

Sicherheit auf Schulwegen in Zwickau

Sicherheit auf Schulwegen in Zwickau Foto: Symbolbild für Sicherheit auf Schulwegen in Zwickau / Foto: mediazeit

Die Polizeidirektion Zwickau zieht eine positive Bilanz der Schulwegkontrollen, gibt jedoch einen wichtigen Hinweis.

Nach zwei Wochen Winterferien hat für die sächsischen Schulkinder am vergangenen Montag die Schule wieder begonnen. Für die Polizeidirektion Zwickau rückte deshalb in der ersten Unterrichtswoche die Sicherheit auf den Schulwegen in einen besonderen Fokus. Zwischen dem 3. und 9. März 2025 führten Beamte insgesamt 69 Kontrollen vor den Schulen im Landkreis Zwickau und im Vogtlandkreis durch.

Dabei wurde insbesondere das Tempolimit überwacht, das vor Schulen zumeist auf 30 oder 50 km/h beträgt. Insgesamt wurde die Geschwindigkeit von 952 Fahrzeugen festgestellt. In 87 Fällen waren die Fahrer zu zügig unterwegs. Dreimal wurde die Geschwindigkeit in einer 30er-Zone um mehr als 20 km/h überschritten. In einer 50er-Zone wurde die höchste Überschreitung um 15 Kilometer pro Stunde gemessen. Zudem hatten acht Fahrzeugführer den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Bei den frostigen Temperaturen befreiten nicht alle Fahrer die Scheiben ihrer Autos komplett von Eis. Alkohol- und Drogenverstöße wurden in den Einsatzzeiten am frühen Morgen erfreulicherweise keine festgestellt. Resümierend hielten sich die Fahrer also zumeist an die geltenden Regeln.

Auffällig war jedoch mehrfach das Verhalten von Fahrzeugführern in Verbindung mit der Schülerbeförderung. Aus diesem Grund weist die Polizei, zur Sicherheit der Schulkinder, auf eine wichtige Regel hin: Die eingeschaltete Warnblinkanlage bei Bussen ist mit konkreten Verhaltensweisen für alle Kraftfahrer verbunden. Nähert sich ein Linienbus oder ein Schulbus einer Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, so dürfen, laut Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO), diese Busse nicht überholt werden. Stehen die Busse dann mit Warnblinkanlage an der Haltestelle, dürfte nur in Schrittgeschwindigkeit und mit erheblichem Sicherheitsabstand an ihnen vorbeigefahren werden. Diese Regel gilt auch für den Gegenverkehr. Eine Vorbeifahrt wird so fast nicht möglich sein, da immer mit der Behinderung des Gegenverkehrs zu rechnen ist.

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