Trunkenheit im Verkehr und Fahrverbot wegen fehlender Fahrerlaubnis

Polizeibeamten fiel die unsichere Fahrweise des Fahrers in Schlangenlinie eines Pkw VW auf der Stollberger Straße auf und diese entschlossen sich daher, den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Ein hierbei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,80 Promille. Zudem war der 30-Jährige nicht im Besitz der Fahrerlaubnis. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und der 30-Jährige kassierte Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen die Fahrzeughalterin (61) wird wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.